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   VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16   

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VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16 (https://dejure.org/2016,56414)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.10.2016 - 5 L 1896/16 (https://dejure.org/2016,56414)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 5 L 1896/16 (https://dejure.org/2016,56414)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Köln, 08.06.2016 - 5 L 561/16

    Rechtswidrigkeit der alleinigen Überweisung eines Asylbewerbers in eine

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Diese auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind.(Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG Saarlouis, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 -, vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 - und vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -).

    Soweit unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vorliegen, aus denen sich die Möglichkeit ergibt oder die darauf hinweisen, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht gegeben war, sind zur endgültigen Beurteilung dieser Frage die Umstände des gesamten Falles heranzuziehen, also ergänzend auch die "inländischen Umstände".(Vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077 - und vom 11.05.2016 - 11 CS 16.658 -, jew. juris m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2012, a.a.O.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -, die Beschwerde gegen den Beschluss wurde zurückgenommen).

  • BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11

    Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Bereits der Besitz eines von einem Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins sei als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt habe.(BVerfG, Kammerbeschluss vom 22.09.2011 - 2 BvR 947/11 -, Rn. 22) Da ein offensichtlicher Verstoß gegen die Wohnsitzvoraussetzung aufgrund vorhandener unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellerstaat nicht vorliege, sei die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 2 Abs. 1 der "Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein" (3. Führerscheinrichtlinie) die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen.(Vgl. EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-476/01 ["Kapper"] - NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol 41, 450) Die Mitgliedstaaten dürfen aber nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 4 der genannten Richtlinie ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erstmalig oder erneut) im Inland auffällig werden oder Bedenken in Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen.(Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.01.2007 - 11 CS 06.1923 - juris, EuGH, Beschlüsse vom 06.04.2006 - C-227/05 ["Halbritter"] -, DAR 2006, 375 = NJW 2006, 2173 = DVBl 2006, 891 = Blutalkohol 43, 307 und vom 28.09.2006 - C-340/05 ["Kremer"] -, DAR 2007, 77 = NJW 2007, 1863 = Blutalkohol 44, 238).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 2 Abs. 1 der "Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein" (3. Führerscheinrichtlinie) die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen.(Vgl. EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-476/01 ["Kapper"] - NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol 41, 450) Die Mitgliedstaaten dürfen aber nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 4 der genannten Richtlinie ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erstmalig oder erneut) im Inland auffällig werden oder Bedenken in Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen.(Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.01.2007 - 11 CS 06.1923 - juris, EuGH, Beschlüsse vom 06.04.2006 - C-227/05 ["Halbritter"] -, DAR 2006, 375 = NJW 2006, 2173 = DVBl 2006, 891 = Blutalkohol 43, 307 und vom 28.09.2006 - C-340/05 ["Kremer"] -, DAR 2007, 77 = NJW 2007, 1863 = Blutalkohol 44, 238).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Da die vom Gemeinsamen Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit weitergegebenen Erkenntnisse, dass sich in dem Anwesen "CZ - ... Bílina , W... 81/12", einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus, in dem sich im Erdgeschoss die Geschäftsräume eines Schlüsseldienstes befinden, 27 deutsche Staatsangehörige angemeldet haben, die dort im Zeitraum vom 19.12.2014 bis 15.12.2015 als "ausländische natürliche Personen" ein "Unternehmen im Groß- und Einzelhandel" mit jeweils einer gleichlautend unbekannten Anzahl von Angestellten gegründet hatten, auf Informationen beruhen, die ihrerseits von tschechischen Behörden stammen, handelt es sich insoweit um Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom. 15.08.2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594; EuGH, Urteil vom 01.03.2012 -, C-467/10 ["Akyüz"] - DAR 2012, 193 = NJW 2012, 1341).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 11 CS 16.658

    Wohnsitzerfordernis für die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Soweit unbestreitbare Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats vorliegen, aus denen sich die Möglichkeit ergibt oder die darauf hinweisen, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht gegeben war, sind zur endgültigen Beurteilung dieser Frage die Umstände des gesamten Falles heranzuziehen, also ergänzend auch die "inländischen Umstände".(Vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077 - und vom 11.05.2016 - 11 CS 16.658 -, jew. juris m.w.N.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2012, a.a.O.; VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -, die Beschwerde gegen den Beschluss wurde zurückgenommen).
  • BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13

    Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Da die vom Gemeinsamen Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit weitergegebenen Erkenntnisse, dass sich in dem Anwesen "CZ - ... Bílina , W... 81/12", einem zweigeschossigen Wohn- und Geschäftshaus, in dem sich im Erdgeschoss die Geschäftsräume eines Schlüsseldienstes befinden, 27 deutsche Staatsangehörige angemeldet haben, die dort im Zeitraum vom 19.12.2014 bis 15.12.2015 als "ausländische natürliche Personen" ein "Unternehmen im Groß- und Einzelhandel" mit jeweils einer gleichlautend unbekannten Anzahl von Angestellten gegründet hatten, auf Informationen beruhen, die ihrerseits von tschechischen Behörden stammen, handelt es sich insoweit um Informationen des Ausstellungsmitgliedstaats.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom. 15.08.2013 - 3 B 38.13 - DAR 2013, 594; EuGH, Urteil vom 01.03.2012 -, C-467/10 ["Akyüz"] - DAR 2012, 193 = NJW 2012, 1341).
  • VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923

    Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 2 Abs. 1 der "Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein" (3. Führerscheinrichtlinie) die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen.(Vgl. EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-476/01 ["Kapper"] - NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol 41, 450) Die Mitgliedstaaten dürfen aber nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 4 der genannten Richtlinie ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erstmalig oder erneut) im Inland auffällig werden oder Bedenken in Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen.(Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.01.2007 - 11 CS 06.1923 - juris, EuGH, Beschlüsse vom 06.04.2006 - C-227/05 ["Halbritter"] -, DAR 2006, 375 = NJW 2006, 2173 = DVBl 2006, 891 = Blutalkohol 43, 307 und vom 28.09.2006 - C-340/05 ["Kremer"] -, DAR 2007, 77 = NJW 2007, 1863 = Blutalkohol 44, 238).
  • VG Saarlouis, 20.01.2012 - 10 L 1872/11

    Fahrerlaubnisentziehung; Verdacht auf Einnahme von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Diese auf die typische Interessenlage abstellende Begründung ist zulässig und ausreichend, weil es um die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs geht und in Fällen der vorliegenden Art sich das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gerade aus den Gesichtspunkten ergibt, die für den Erlass des Verwaltungsakts selbst maßgebend sind.(Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 B 187/8 - VG Saarlouis, Beschlüsse vom 28.07.2011 - 10 L 558/11 -, vom 20.01.2012 - 10 L 1872/11 -, m.w.N., vom 27.10.2014 - 6 L 961/14 -, vom 08.06.2015 - 5 L 555/15 - und vom 17.06.2016 - 5 L 561/16 -).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
    Nach gefestigter europarechtlicher Rechtsprechung sieht Artikel 2 Abs. 1 der "Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein" (3. Führerscheinrichtlinie) die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen.(Vgl. EuGH, Urteil vom 29.04.2004 - C-476/01 ["Kapper"] - NJW 2004, 1725 = DAR 2004, 333 = Blutalkohol 41, 450) Die Mitgliedstaaten dürfen aber nach Art. 11 Abs. 2 und Abs. 4 der genannten Richtlinie ihre nationalen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften auf diejenigen Fahrzeugführer anwenden, die nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis (erstmalig oder erneut) im Inland auffällig werden oder Bedenken in Hinblick auf ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen.(Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.01.2007 - 11 CS 06.1923 - juris, EuGH, Beschlüsse vom 06.04.2006 - C-227/05 ["Halbritter"] -, DAR 2006, 375 = NJW 2006, 2173 = DVBl 2006, 891 = Blutalkohol 43, 307 und vom 28.09.2006 - C-340/05 ["Kremer"] -, DAR 2007, 77 = NJW 2007, 1863 = Blutalkohol 44, 238).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 11 ZB 15.1077

    Mehrfache Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erheblichen Alkoholmissbrauchs

  • VG Trier, 09.02.2021 - 1 L 31/21

    Im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis

    Im Bereich des Gefahrenabwehrrechts kann sich die Behörde zur Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung zudem nach der ständigen Rechtsprechung darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage aufzuzeigen, um deutlich zu machen, dass diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt; der Umstand, dass die im streitgegenständlichen Bescheid angesprochenen Gesichtspunkte auch in einer Vielzahl anderer Verfahren zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit verwendet werden können, führt deshalb nicht dazu, dass ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorliegt (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 2019 - 10 B 10574/19.OVG - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 18. November .2014 - 16 B 1282/14 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG Trier, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 1 L 8043/16.TR -, vom 26. April 2017 - 1 L 4996/17.TR -, vom 5. Februar 2018 - 1 L 14829/17.TR - und vom 20. Juni 2018 - 1 L 3254/18.TR - ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer; jeweils zur Entziehung der Fahrerlaubnis; vgl. auch VG Saarland, Beschluss vom 21.10.2016 - 5 L 1896/16 -, juris, zu § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV).
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